AGB

 

 

AGB für Auftragsproduktion und/oder Distribution von Videobeiträgen

 


Beauftragung, Produktion, Abnahme, Storno

Der Auftrag gilt als erteilt und von Fashion TV Production UG angenommen, wenn eine
schriftliche Auftragsbestätigung seitens Fashion TV Production UG vorliegt und mit der
Ausführung begonnen wurde, darunter fallen Vorbesprechungen, Erstellung von Konzepten
und Drehbüchern, Anmieten von Locations und Ausrüstung, Flugreservierungen und
Ähnliches. Vor Produktionsbeginn werden das Drehbuch und gfs. die von Fashion TV
Production UG gestellten Models vom Kunden abgenommen, ebenso wird der fertige Beitrag
abgenommen. Dabei sind zwei kostenlose Nachbesserungen in der Postproduction
enthalten. Weitere Nachbesserungen, Übersetzungen berechnen wir mit € 60/Stunde. Sofern
nichts anderes vereinbart, berechnen wir für die Anfertigung eines zweiten Films vom selben
Material ab € 500. Fashion TV Production UG legt den fertigen Beitrag dem Kunden zur
Abnahme vor. Sofern der Kunde Fashion TV Production UG innerhalb einer Woche keine
offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung von Fashion TV Production UG in
Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.


Wir drehen in HD-Qualität im Format 16:9, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Wird ein Auftrag nach Beginn der Ausführung storniert, hat Fashion TV Production UG
gemäß gesetzlichen Regelungen das Recht, alle selbst oder von Erfüllungsgehilfen
erbrachten Vorleistungen und Stornogebühren in Rechnung zu stellen. Wird ein Auftrag
weniger als 14 Tage vor Beginn der Filmproduktion storniert, hat Fashion TV Production UG
das Recht, 80 % des Auftragswerts abzüglich etwaig nicht mehr anfallender Kosten in
Rechnung zu stellen.


Wenn der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung Aufträge und Planungen oder die
Voraussetzungen ändert, ersetzt er Fashion TV Production UG alle dadurch entstehenden
Aufwendungen, auch von Erfüllungsgehilfen.


Bei Neukunden behalten wir uns vor, mit der Produktion erst nach Eingang der Anzahlung zu
beginnen bzw. die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.

 

 

 

Lieferung und Leistungszeitraum
Wir liefern die fertigen Beiträge zum vereinbarten Termin standardmäßig als MPEG4 mit
wetransfer oder gegen Kostenersatz auf DVD per Post oder Kurier an die vom Kunden
benannte Postadresse. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um
den Zeitraum, in dem Fashion TV Production UG durch Umstände, die nicht von ihr zu
vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in
dem Fashion TV Production UG auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden
wartet.


Fashion TV Production UG liefert auf Wunsch und gemäß aktueller Preisliste die fertigen
Beiträge auch per FTP-Download, per Streaming URL zum Einbau in Ihren Player oder auch
in einem von Fashion TV Production UG gehosteten white-labelfähigen Player aus.

 

 

 

Zahlungsbedingungen
Bei Auftragsproduktion werden von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig, 50 %
nach Abnahme.
Besteht ein Auftrag aus mehreren Teilen (z. B. Produktion und Distribution) oder läuft über
mehrere Monate, behalten wir uns vor, Teilleistungen nach Projektfortschritt abzurechnen.
Rechnungen sind zahlbar per Überweisung innerhalb 14 Tagen ohne Abzug von Skonto.


Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der
Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten
Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht Fashion TV Production UG ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde
nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht
zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

 

 

Nutzungsrechte
Fashion TV Production UG und der Kunde sind sich einig, dass es sich bei der beauftragten
Produktion um eine redaktionelle Berichtserstattung von Fashion TV Production UG für
Online- und TV (Satellit, Kabel, ...) handelt und der Beitrag im Fashion TV Production UG
Netzwerk veröffentlicht wird. Alle Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei Fashion TV
Production UG. Davon unberührt räumt Fashion TV Production UG dem Kunden und seinen
Erfüllungsgehilfen (etwa Agentur) oder Auftragsgeber (etwa Marke) das zeitlich und regional
unbegrenzte Recht ein, die Videos und Filmbeiträge in unveränderter Form auf der eigenen
Website, im eigenen Onlineshop, für das eigene Point-of-Sales TV, für die
unternehmensinterne Kommunikation und Schulungen, die Pressearbeit und im B2B-
Salesmarketing zu nutzen.


Sofern der Kunde Videorohmaterial, Models oder Musik für die Produktion und Distribution
stellt, stellt der Kunde sicher, dass durch den Einsatz der Beiträge keine Rechte Dritter
verletzt werden und stellt Fashion TV Production UG diesbezüglich auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen Dritter und Rechtsverfolgungskosten frei. Liegen Beschränkungen durch
Rechte Dritter vor, die Fashion TV Production UG beim weiteren Einsatz der Beiträge
beachten muss, oder will der Kunde die Beiträge exklusiv selbst nutzen, wird dies Fashion
TV Production UG vom Kunden bereits bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt.


Fashion TV Production UG wird den Kunden auf Wunsch über den Einsatz der Beiträge in
geeigneter Form informieren.

 

 

Haftung
Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fashion TV Production UG dem Kunden
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fashion TV Production UG
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im
Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Fashion TV Production UG gilt. Die
Haftung von Fashion TV Production UG ist auf die Höhe des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 


Angebote
An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden.

 

 

Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt als Gerichtsstand Hamburg als
vereinbart.


Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den
Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

 

 

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